In Europa und in Ländern der Eu leistet die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Entschädigung in Höhe des im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfanges, mindestens jedoch in der Höhe die in der Versicherungspolice angegeben ist. Hat der Versicherer eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgegeben, erweitert sich der Versicherungsschutz auf die in der Karte abgedruckten Länder. Schäden, die mit dem eigenen Fahrzeug anderen Personen, Sachen oder der Umwelt zugefügt werden, reguliert die Versicherung. Wobei diese nicht nur durch das Fahren mit dem Fahrzeug entstehen müssen, sondern ebenfalls durch das Ein- und Aussteigen aus dem Wagen, oder Be- und Entladen des Vehikels.
Ebenso gilt auch im Ausland, dass Schäden, die mutwillig und vorsätzlich herbeigeführt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Wird das eigene Fahrzeug im Ausland gestohlen, ist natürlich vor Ort sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Nach Rückkehr aus dem Urlaub muss dann auch die örtliche Polizei in Deutschland informiert werden. Zudem ist die Autoversicherung sofort in Kenntnis zu setzen. Dann haftet auch die eigene Kaskoversicherung.
Zusätzlich versicherbar mit einer Autoversicherung sind mit einem Auslands-Schutzbrief die Rückholung des verunfallten oder durch eine Panne nicht mehr fahrbereiten Wagens. Auch im Zusammenhang entstandene Übernachtungskosten oder ein Mietwagen werden hier von der Versicherung übernommen. Erleidet die versicherte Person mit ihrem versicherten Fahrzeug einen Unfall, und der schuldige Unfallgegner kann nicht zahlen oder entfernt sich unerkannt vom Unfallort, tritt die eigene Versicherung ein.
Nimmt man sich im Ausland einem Mietwagen, ist der Abschluss einer sogenannten Mallorca Police sinnvoll. Da ein Leihfahrzeug im Ausland nur bis zur Höhe der dortigen Deckungssummen, die oftmals niedriger als in Deutschland sind, versichert ist, zahlt der Deutsche, der mit diesem Mietauto einen Personen- oder Sachschaden verursacht, der darüber liegt, die Differenzsumme selbst. Mit der Mallorca-Police, die keinesfalls nur auf dieser Insel, sondern im gesamten Eu-Ausland gilt, hebt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckungssumme bis auf 100 Mio. € an!